Nachrichtenarchiv

Parken im Seebrucker Hafen
Wir haben eine Beschwerde der Hafenverwaltung erhalten, dass die Parkregelung für den Hafenbereich von SRV-Mitgliedern nicht eingehalten wird. Wie alle wissen und bei Übergabe des Schlüssels für den Einfahrtpfosten auch unterschrieben haben, darf im Hafenbereich (und damit auch auf dem SRV-Gelände) nicht geparkt werden. Erlaubt ist nur die Einfahrt zum Boots-oder Materialtransport.  Anschließend muss der Hafenbereich sofort wieder verlassen und auf dem Parkplatz geparkt werden. Nach dem Ein- oder Ausfahren muss der Pfosten sofort wieder eingesetzt werden. Wer sich nicht daran hält, verliert die Schließrechte.  Die von allen Schlüsselinhabern unterschriebene Vorschrift zur Schlüsselverwaltung findet Ihr im Mitgliederbereich.

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