Wir haben eine Beschwerde der Hafenverwaltung erhalten, dass die Parkregelung für den Hafenbereich von SRV-Mitgliedern nicht eingehalten wird. Wie alle wissen und bei Übergabe des Schlüssels für den Einfahrtpfosten auch unterschrieben haben, darf im Hafenbereich (und damit auch auf dem SRV-Gelände) nicht geparkt werden. Erlaubt ist nur die Einfahrt zum Boots-oder Materialtransport. Anschließend muss der Hafenbereich sofort wieder verlassen und auf dem Parkplatz geparkt werden. Nach dem Ein- oder Ausfahren muss der Pfosten sofort wieder eingesetzt werden. Wer sich nicht daran hält, verliert die Schließrechte. Die von allen Schlüsselinhabern unterschriebene Vorschrift zur Schlüsselverwaltung findet Ihr im Mitgliederbereich.
Wir haben eine Beschwerde der Hafenverwaltung erhalten, dass die Parkregelung für den Hafenbereich von SRV-Mitgliedern nicht eingehalten wird. Wie alle wissen und bei Übergabe des Schlüssels für den Einfahrtpfosten auch unterschrieben haben, darf im Hafenbereich (und damit auch auf dem SRV-Gelände) nicht geparkt werden. Erlaubt ist nur die Einfahrt zum Boots-oder Materialtransport. Anschließend muss der Hafenbereich sofort wieder verlassen und auf dem Parkplatz geparkt werden. Nach dem Ein- oder Ausfahren muss der Pfosten sofort wieder eingesetzt werden. Wer sich nicht daran hält, verliert die Schließrechte. Die von allen Schlüsselinhabern unterschriebene Vorschrift zur Schlüsselverwaltung findet Ihr im Mitgliederbereich.